Stop LOGO in Wettswil

Aktuell

Mantelerlass - Referendum zustande gekommen

Es ist soweit, das Referendumskomitee hat heute 63'184 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht!


Energieverbrauch durch Digitalisierung ausser Kontrolle!

«Ein genereller Vorrang des Interesses an der Erzeugung erneuerbarer Energien vor allen anderen Interessen, insbesondere solchen des Naturschutzes, verstösst in verschiedener Hinsicht gegen die Bundesverfassung.» Staatsrechtsprofessor, Dr. Alain Griffel

Die beiden Huawei-Techniker Anders S.G. Andrae und Tomas Edler 2015 haben ihre Progno-sen über den Energieverbrauch der Informations- und Kommunikationstechnologie, IKT (Tele-kommunikationsnetze, Rechen-/Datenzentren und Endgeräte) in einer Studie publiziert. Dabei errechneten Sie den Anteil des Energieverbrauchs der Kommunikations-Technologie am gesamten Energieverbrauch im Worst-case mit über 50%. Inzwischen ist klar, dass die Worst-case-Prognose mit grosser Wahrscheinlichkeit eintrifft.

Aber anstatt genau hinzuschauen, wo denn stetig mehr Energie benötigt wird, und ob das notwendig ist, hat das Parlament den sogenannten Mantelerlass verabschiedet. Demzufolge soll der Energieproduktion eine höhere Priorität als dem den Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt werden.

Dass der Energieverbrauch durch die Digitalisierung immer noch Hauptverursacherin des steigenden Energieverbrauchs ist, geht auch aus dem neuesten Mobility-Report des Anten-nenherstellers Ericsson hervor. Dabei erwähnt Ericsson, dass das Video-Streaming Hauptan-treiber des exponentiell steigenden Datenverkehrs darstellt. Für die erwähnt Einheit EB (Exabyte) gilt: 1 EB = 1 Milliarde GB (Gigabyte)!

«Das Wachstum des mobilen Netzwerkdatenverkehrs zwischen Q2 2023 und Q3 2023 betrug rund 7 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Der gesamte monatliche Datenverkehr im globalen Mobilfunknetz erreichte 143 EB. Das langfristige Verkehrswachstum wird sowohl durch steigende Smartphone-Abonnements als auch durch ein zunehmendes durchschnittliches Datenvolumen pro Abonnement angetrieben, das in erster Linie durch das vermehrte Ansehen von Videoinhalten entsteht. Abbildung 6 zeigt den gesamten monatlichen globalen Netzwerkdatenverkehr von Q3 2016 bis Q3 2023 sowie das prozentuale Wachstum des mobilen Netzwerkdatenverkehrs im Jahresvergleich.»

Dient die Politik heutzutage dem Wohle des Volkes oder dem Wohle der Mobilfunkbranche? Das ist eine Frage, die wir heute unseren Politikerinnen und Politikern stellen müssen.

Aus für 5G-Mobilfunkanlage der Sunrise in Wettswil

Der Kanton hat die Bewilligung verweigert

Letzte Woche erhielten über 120 Wettswilerinnen und Wettswiler den Baurechtsentscheid der Wettswiler Baukommission: Demnach wurde die Bewilliung der Baus der Sunrise-Mobilfunk-Antennenanlage verweigert.

Die Anlage wäre unmittelbar beim alten Bahnwärterhäuschen zu stehen gekommen. Wir von Verein Stop 5G in Wettswil haben immer wieder betont, dass sich das Grunstück ausserhalb der Bauzone befindet und die Mobilfunkanlage deshalb gar nicht bewilligt werden könne. Für Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen bzw. ausserhalb des Siedlungsgebiets gelten viel strengere Vorschriften als innerhalb des Siedglungsgebiets. Insbesondere muss der Mobilfunkbetreiber den Nachweis erbringen, dass er auf diesen Standort zwingend angewiesen ist (mehr Details dazu finden Sie in der Verweigerung des ARE).

Die Frage: Liegt das Grundstück innerhalb oder ausserhalb des Siedlungsgebietes ist folglich der Knackpunkt für die Bewilligung. Jetzt hat das Amt für Raumentwicklung ARE, Klartext gesprochen und den Bau verweigert. Das ARE ist zuständig für alle Bauten ausserhalb der Bauzonen.

Es schreibt in seiner Verweigerung:
"Das vorliegende Bahnareal liegt am Siedlungsrand. Gemäss dem kantonalen und dem regionalen Richtplan ist das Bahnareal nicht mehr Teil des Siedlungsgebietes, sondern dem Landwirtschaftsgebiet zugeteilt. Im regionalen Richtplan wird das Gebiet zu-sätzlich von einem Landschaftsförderungsgebiet überlagert, mit dem Förderschwerpunkt unverbaute Räume zu erhalten."

Die Sunrise wurde vom ARE sowohl nach der ersten Ausschreibung des Projekts, wie auch nach der zweiten Ausschreibung aufgefordert, die Begrünudng für die Baute ausserhalb der Bauzone nachzureichen. Wie jetzt im kantonalen Entscheid zu lesen ist, hat sich die Sunrise stur auf den Standpunkt gestellt, die geplante Mobilfunkanlage käme innerhalb der Bauzone zu liegen. Pikantes Detail dazu: Auch unsere Baukomission/Bauamt hat bei der ersten Ausschreibung des Bauprojekts geschrieben, die Anlage läge in der Gewerbezone. Ein einziger Blick in den Zonenplan hätte aber aufgezeigt, dass dem nicht der Fall ist. Wegen dieser mangelhaften Ausschreibung musste diese nach Anweisung des Baurekursgerichts wiederholt werden.

Ausser Spesen, nichts gewesen? Die Spesen zahlen die Steuerzahler und die über 120 Wettswilerinnen und Wettswiler müssen für den Erhalt des Baurechtsentscheids CHF 30.00 bezahlen. Man rechne: Die Gemeinde Wettswil erhält demnach ca. CHF 3'600.00. Selwyla (für all jene, die diesen Begriff noch kennen) lässt grüssen!

Neue Insektenstudie: Klare Hinweise auf Schädigungen der Fortpflanzung, Körperfunktionen, Verhalten und Flugfähigkeit


Universität Neuenburg zeigt auf: Nicht-ionisierende Strahlung schädigt Insekten

LExperten der Universität Neuenburg haben im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) eine Übersichtsarbeit über die bisherigen Forschungsresultate zu den Auswirkungen von nicht-ionisierender Strahlung (Abstrahlung von Hochspannungsleitungen, Smartmetern, Mobilfunk und Mobiltelefonen, WLAN, Bluetooth, Rundfunk u.a.m.) auf Insekten, Spinnen und andere Gliederfüssler untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die Auswirkungen von NI-Strahlen auf Insekten gravierend sind, und zwar auf deren Fortpflanzung, Verhalten und Nahrungssuche. In mehreren Studien wurden Veränderungen des Erbguts (Mutationen) festgestellt.weiterlesen

Für die 5G Frequenzbereiche von 3'600 MHz gibt es derzeit nur wenige Untersuchungen, sodass keine Aussage zur Schädlichkeit gemacht werden kann. Eine Modellstudie zeigte allerdings, dass Insekten diese neuen Frequenzen sehr viel stärker absorbieren, was auf grössere Auswirkungen schliessen lässt.

Die Autoren schreiben: «Sollten sich die Wirkungen von NI-Strahlen als gross und weit verbreitet erweisen, müssten wir mit einem Verlust an Biodiversität und einer Störung der Ökosysteme rechnen».

Artikel 1 des Umweltschutzgesetzes schreibt vor, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche und lästige Einwirkungen geschützt werden müssen, sowie die biologische Vielfalt dauerhaft erhalten werden muss.weniger lesen

Fünf Fakten zu 5G

Was Sie bisher über Mobilfunkantennen noch nicht wussten – Alain Berset aber schon

Vielleicht haben Sie es ja aus den Medien erfahren: Alain Berset hat sich 2018 erfolgreich gegen eine neue Mobilfunkantenne (3G und 4G) der Swisscom gewehrt. Die Swisscom hat ihr Baugesuch zurückgezogen, bevor es zu einem Eklat kommen konnte. Heute stellt sich die Frage: Dürfen 5G-Antennen überhaupt in Betrieb genommen werden?

Reflexionen

Es darf herzlich gelacht werden

NEU in einem Archiv gefunden: "Wie Doris Leuthard am 16.06.2016 die Physik und Funktechnik neu definiert hat"

Achtung, hier geht es noch nicht um 5G, sondern es soll erst 4G eingeführt werden. Oh, liebe Frau Leuthard, was haben Sie da damals alles an Schwachsinn verzapft!

Am 16.6.16 hielt Bundesrätin Doris Leuthard vor dem Nationalrat eine bemerkenswerte Rede zur geplanten Lockerung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung in welcher sie so ziemlich die ganze Physik und Funktechnik auf den Kopf stellte. Hätte der Protokollführer diese anhand von Notizen niedergeschrieben, könnte man ihn als armen, ahnungslosen, völlig überforderten, unbeholfenen Laien bezeichnen, der so ziemlich alles durcheinander gebracht hat, was man durcheinander bringen kann. Aber weil das Wortprotokoll jeweils anhand einer Tonaufzeichnung niedergeschrieben wird, sieht die Sache schon etwas anders aus.

Die Rede von Bundesrätin Doris Leuthard in Normalschrift

Die Kommentare von H-U. Jakob in roter Schrägschrift

Wettswil und Umgebung

Neue 5G-Sendeanlage in Wettswil


An der Moosstrasse 41 (Bahnwärterhüsli) will Sunrise eine neue 5G-Anlage bauen.

ReflexionenIm September 2020 wurde das Antenneprojekt der Sunrise ausgeschrieben. Das Projekt liegt auf dem Grundstück der SBB gleich neben dem Bahnwärterhäuschen beim Bahnübergang. 108 Personen haben rechtzeitig den Baurechtsentscheid verlangt. Seither ist es still geworden um das Projekt. Was ist geschehen?weiterlesen

Die projektierte Mobilfunkanlage der Sunrise liegt auf einem Grundstück, das der SBB gehört und gemäss Zonenplan neben der Gewerbezone und damit ausserhalb der Bauzone liegt. Vor knapp drei Jahren wurde in der Ausschreibung des Projekts angegeben, dass es in der Gewerbezone zu liegen komme. Bauzone oder Nichtbauzone ist aber ein echter Knackpunkt für Mobilfunkprojekte, weil diese in der Regel ausserhalb der Bauzonen kaum bewilligt werden (strikte Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet). Die Mobilfunkbetreiberin muss dann nachweisen, dass sie auf diesen Standort unbedingt angewiesen ist (sogenannte Standortevaluation)

Aus diesem Grund hat die Sunrise von der kantonalen Baudirektion eine sogenannte anfechtbare Feststellungsverfügung verlangt. Die Baudirektion hat am 7. Juni 2021 entschieden, dass das Grundstück der Nichtbauzone zugeteilt sei, worauf die Sunrise Rekurs beim Baurekursgericht erhob. Der Entscheid des Baurekursgerichts liegt bei der Gemeinde Wettswil seit Mitte Dezember 2022 vor.

Um es vorweg zu nehmen: Das Baurekursgericht hat keinen Entscheid gefällt betreffend "liegt das Grundstück in der Bau- oder in der Nicht-Bauzone". Und zwar, weil die Ausschreibung falsch war. Es schreibt sinngemäss: Wäre die Bauausschreibung korrekt erfolgt, dann hätten u.U. mehr Leute den Baurechtsentscheid verlangt, weil es einen Unterschied macht, ob eine Mobilfunkanlage in einer Nicht-Bauzone oder einer Bauzone zu liegen kommt. Zudem hätten sich bei korrekter Ausschreibung, auch jene Verbände den Baurechtsentscheid verlangt, welche in der Nicht-Bauzone das Verbandsbeschwerderecht hätten.

In der erneuten Publikation wird nun unter "Zone" Bahnareal genannt, das aber keine eigentliche Zone ist. Die Gemeinde hätte unter der Rubrik "Zone" publizieren können: "Nicht-Bauzone", oder "Keiner Nutzungszone zugeteilt". Es gibt Bahnareale, die sich in der Bauzone befinden (z.B. auch Bahnhöfe), aber auch solche in der Landwirtschaftszone oder im Wald, die letzteren beiden sind wie vorhin genannt, strickte Nicht-Bauzonen. Wir sind deshalb der Ansicht, dass auch der zweite Publikationstext nicht korrekt ist.

Auf die zweite Publikation haben zusätzliche 17 Personen oder Paare den Baurechtsentscheid verlangt.

Lesen Sie dazu unsere beiden Sondernewsletter, Links dazu weiter unten.weniger lesen

Petitionen in Wettswil


Petition Stop 5G Antennenanlagen in Wettswil und Ergänzung

Mit 1'360 Unterschriften überreichten wir am 2. Dezember 2019 unsere erste Petition dem Gemeinderat von Wettswil, am 6. Februar 2020 mit 135 Unterschriften eine Ergänzung dazu.weiterlesen

In der Petition forderderten wir den Gemeinderat Wettswil auf:

  1. Es sollen auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Baubewilligungen für neue 5G Sendeanlagen mit hochfrequenter Strahlung (Mobilfunk) erteilt werden.
  2. Auch für das Aufrüsten von bestehenden Mobilfunksendeanlagen auf 5G ist auf die Erteilung von Bewilligungen zu verzichten.
  3. Für bereits (ohne Bewilligung) auf 5G aufgerüstete Mobilfunksendeanlagen ist von den Verant- wortlichen die sofortige Ausserbetriebssetzung und Wiederherstellung des vorgängigen, recht- mässigen Zustandes zu verlangen.
  4. Die EinwohnerInnen von Wettswil sind aktiv und umfassend über getroffene und geplante Massnahmen zum Schutz vor hochfrequenter Strahlung in Wettswil, insbesondere 5G, zu infor- mieren. Name

Am 6. Februar 2020 reichten wir dem Gemeinderat von Wettswil eine Ergänzung zur Petition ein. 135 Leute aus Wettswil haben diese innert Monatsfrist Petition unterschrieben. Darin verlangten wir:

  1. Der Gemeinderat soll weitere Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung nachhaltig vor hochfre- quenter Strahlung zu schützen, in erster Linie durch eine Ergänzung der Bau- und Zonenordnung auf der Basis der vom Gemeinderat bereits ausgearbeiteten «Ergänzung der Bau- und Zonenord- nung mit Bestimmungen über Mobilfunk-Antennen» vom 15. März 2013.

Am 25. Mai erhielten wir die abschlägige Antwort des Gemeinderates. Pikantes Detail: Kurz zuvor bekam die Gemeinde Kenntnis des neuen Sunrise-Antennen-Projekts an der Moosstrasse beim Bahnwärterhäuschen.weniger lesen

Aus Bundesbern

Bundesrat lockert Grenzwert: Bis zehnfache Sendeleistung für 5G

Aus dem Buebetrickli zur Lockerung des Grenzwerts ist nun eine Verordnung geworden, die offensichtlich den Widerstand der Bevölkerung gegen 5G gewaltsam aufbrechen soll. Der Bundesrat übergeht damit zwei Ständerats-Entscheide, die grosse Mehrheit der Bevölkerung sowie die unermüdlichen Warnungen von Ärztinnen und Ärzten. Er bricht sein früheres Versprechen, die Grenzwerte für Mobilfunk nicht zu lockern. So will er auf illegitime Weise Antennenanwohnern, Gemeinden und Kantonen viele ihrer Rechte entziehen, obwohl Gerichte dies als unzulässig beurteilten. Wir verurteilen diesen bundesrätlichen Entscheid daher aufs Schärfste: Er gefährdet die Gesundheit, ist rechtswidrig und sorgt für Wut in weiten Kreisen, ebenso für viele hundert weitere unnötige Gerichtsverfahren.

Alles über 5G

Reflexionen

Adaptive Antennen werden mit Absicht so niedrig platziert, dass das Maximum an notwendigen Reflexionen auftritt

Konventionelle Antennen werden in aller Regel weit oberhalb des Nutzers installiert, damit sich die Strahlung über die Gebäude hinweg ausbreitet. Sie befinden sich auf Masten, mehrere Meter über der Dachoberfläche. Dieses Erscheinungsbild war bisher die Regel. Adaptive Antennen ändern diese langjährige Praxis. Weshalb?weiterlesen

Der grösste Unterschied zwischen adaptiven und konventionellen Antennen besteht darin, dass adaptive Antennen zwingend Reflexionen erzeugen müssen, um grössere Datenmengen als konventionelle Antennen übertragen zu können. Denn die Physik setzt der Menge der Datenübertragung Grenzen. Bereits 1948 entdeckte der Physiker Claude Shannon das Shannon-Hartley-Gesetz. Gemäss diesem physikalischen Gesetz gibt es eine Obergrenze der Datenübertragungskapazität, welche direkt von der Bandbreite (Anzahl gleichzeitig genutzter Frequenzen) und den auftretenden Störungen abhängt. Um mehr Daten zu übertragen, kann man also entweder mehr Bandbreite benutzen oder stärker strahlen, um die Störungen zu „übertönen“. Die Antennenherstellerin Ericsson hat nun eine Möglichkeit gefunden wie sie – wie auf ihrer Website zu lesen ist – diese Einschränkungen auf andere Weise kompensieren kann.

Wenn sich der Nutzer an einem Ort ohne direkten Sichtkontakt zur Antenne egal welcher Bauart befindet, dann trifft die Strahlung der Antenne von mehreren Seiten her ein. Diesen Umstand macht sich Ericsson zunutze: Die adaptive Antenne bildet mehrere, räumlich getrennte Beams mit unterschiedlichen Datenpaketen. Das Smartphone besitzt mehrere Empfangsantennen. Auf diese Weise kann die adaptive Antenne mit gleicher Bandbreite und gleicher Sendeleistung wie bisher mehrere Datenpakete gleichzeitig versenden, so wie wenn mehrere Pöstler mehrere Teile einer Sendung gleichzeitig über verschiedene Routen ans gleiche Ziel zustellen würden.

Damit sich diese verschiedenen Beams gegenseitig nicht stören, werden sie über unterschiedliche Pfade versandt. Folglich kann nur ein einziger Beam direkt in die Richtung des Nutzers versandt werden. Die anderen Datenpakete müssen über andere Senderichtungen versandt werden. Damit auch die anderen Datenpakete beim Nutzer ankommen, sind reflektierende Oberflächen gefragt, welche die Beams in die Richtung des Nutzers umlenken.

Solche reflektierenden Oberflächen sind beispielsweise: Strassen mit glattem Flüsterbelag, Fassaden mit glattem mineralischem Verputz, normale Fensterscheiben, Ziegeldächern, Metallfassaden, metallbedampfte Isolierglasfenster u.v.a.m.

Bei den Berechnungen der Grenzwerte (bei Einreichung des Baugesuchs) und bei Messungen werden diese für adaptive 5G Antennen zwingend erzeugten Reflexionen nicht berücksichtigt. Da, wie gesagt, an einem Ort von verschiedenen Richtungen her Strahlenbeams eintreffen, werden Grenzwerte systematisch und oft massiv überschritten.weniger lesen

Studien

Expertengruppe des Bundes: Strahlung bereits im Bereich der Grenzwerte schädlich

BundeshausZur fachlichen Unterstützung hat das BAFU im Jahr 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) einberufen. Diese sichtet die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Diese Bewertungen sind öffentlich und werden als Newsletter publiziert.weiterlesen...

Im Januar 2021 hat BERENIS einen Sonder-Newsletter herausgegeben. Die Mehrheit der über hundert untersuchten Studien von hoher Qualität belegen die Schädlichkeit der NI-Strahlung vor allem für Babys, Kleinkinder, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. (..)

Organismen und Zellen sind in der Lage, auf oxidativen Stress zu reagieren und auch nach Befeldung war in vielen Studien eine Adaptation nach einer Erholungsphase zu sehen. Vorschädigungen, wie Immunschwächen oder Erkrankungen (Diabetes, neurodegenerative Erkrankungen), kompromittieren (Anm. schwächen) die Abwehrmechanismen inklusive der antioxidativen Schutzmechanismen des Organismus, und es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten. Zudem zeigen die Studien, dass sehr junge oder auch alte Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können.»

Gemäss Art. 11 Abs. 3 USG müssen Emissionsgrenzwerte verschärft (hier gesenkt) werden, wenn zu erwarten ist, dass die Einwirkungen schädlich oder lästig werden. Die BERENIS-Expertengruppe des Bundes hat in ihrem Newsletter zum oxidativen Stress explizit das Wort «zu erwarten» verwendet. Gemäss ihrer Einschätzung sind auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte, namentlich Anlagegrenzwert, vermehrt Gesundheitseffekte zu erwarten.

Anstatt die Grenzwerte zu senken, hat Frau BR Sommaruga im Dezember 2021 jedoch auf Druck der Mobilfunkbetreiber mit der Einführung des Korrekturfaktors für adaptive 5G-Antennen und der 6-Minuten-Mittelung die Grenzwerte durch die Hintertür sogar erhöht. Auf der Strecke bleiben dabei das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung.

Dass 5G ohne Grenzwerterhöhung nicht funktioniert, muss Alain Berset bereits 2018 gewusst haben, schreibt er doch in seiner Einsprache gegen eine Swisscom-Antenne in der Nähe seines Wohnhauses: «Es ist zu beachten, dass zukünftige Entwicklungen die Grenzwerte nach oben korrigieren könnten.»weniger lesen

Mevissen-Schürmann Review

biologischen Gesundheits- schäden im Bereich - und weit unterhalb - der Anlagegrenzwerte

BabyOxidativer Zellstress ist die Ursache vieler entzündlicher Erkrankungen, bis hin zur Auslösung von Krebs. Dieser Wirkmechanismus ist derweil Standardwissen in der Medizin. Bereits 2020 hat Dr. med. Cornel Wick im Oekoskop, der Zeitschrift der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, festgehalten: «Die Dauerbelastung mit elektromagnetischen Feldern, wie sie zum Beispiel der Mobilfunk verursacht, stresst die Körperzellen. Das begünstigt langfristig die Entstehung vieler "Zivilisationskrankheiten". Aus medizinischer Sicht sind demnach Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung via oxidativem Stress bei Dauerbelastung klar erwiesen.»weiterlesen

Seit Mai 2021 liegt der vom Bund finanzierte Review von Mevissen und Schürmann vor. Die untersuchten Studien belegen biologische Schadenwirkungen durch EMF Exposition. Diese führen zu oxydativem Zellstress, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Myelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen, erhöhter Zelltod (Apoptose).

Im Fazit ihrer Studie, nach der Auswertung von 223 Arbeiten, schlussfolgern die Autoren u.a.:

"Zusammenfassend wurden in der Mehrzahl der Tierstudien Hinweise auf erhöhten oxidativen Stress durch RF-EMF und ELFMF und in mehr als der Hälfte der Zellstudien berichtet.

Untersuchungen an Wistar- und Sprague-Dawley-Ratten lieferten konsistente Hinweise (consistent evidence) auf oxidativen Stress nach HF-EMF-Exposition im Gehirn und in den Hoden sowie einige Hinweise auf oxidativen Stress im Herzen.

Beobachtungen an Sprague-Dawley-Ratten scheinen auch ebenfalls konsistente Hinweise (consistent evidence) für oxidativen Stress in der Leber und den Nieren zu liefern. Bei Mäusen, wurde oxidativer Stress, induziert durch RF-EMF, vor allem im Gehirn und in den Hoden, sowie in Leber, Nieren und Eierstöcken nachgewiesen.

Diese Beobachtungen wurden gemacht mit einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosen (SAR oder Feldstärken) innerhalb der Bereiche der gesetzlichen Grenzwerte und Empfehlungen.

Sicherlich haben einige Studien methodische Unsicherheiten oder Schwächen oder sind nicht sehr umfassend hinsichtlich Expositionszeit, Dosis, Anzahl und quantitative Analyse der verwendeten Biomarker, um nur einige um nur einige zu nennen. Es zeichnet sich ein Trend ab, der auch unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwächen deutlich wird, nämlich, dass EMF-Exposition, selbst im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen im zellulären oxidativen Gleichgewicht führen kann.

Ungünstige Bedingungen, wie Krankheiten (Diabetes, neurodegenerative Erkrankungen), beeinträchtigen die Abwehrmechanismen des Körpers, einschließlich der antioxidativen Schutzmechanismen, und Personen mit solchen Vorerkrankungen sind eher anfällig für gesundheitliche Auswirkungen"(S.23).weniger lesen

Wichtige Entscheide

Gemeinde Wildhaus Alt St. Johann


Nach Einsprachen von über 200 Anwohnenden lehnt der Gemeinderat zwei Baugesuche für 5G-Antennen ab

Wildhaus Alt St.  JohannDie Einsprechenden haben kritisiert, dass keine der kantonalen oder städtischen Vollzugs- und Kontrollbehörden in der Lage seien, um unabhängig, unangemeldet und jederzeit die Daten der Mobilfunkanlagen zu kontrollieren. Sie haben sich dabei auf ein Protokoll des Bundesabmtes für Umwelt (BAFU) abgestützt, in welchem das Bundesamt diesen Umstand erstmals schriftlich bestätigte. Die Kontrolle sei momentan nur möglich, wenn die Betreiber die notwendigen Daten zur Verfügung stellten. Selbst das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe keinen Online-Zugriff auf die Parameter der Anlagen, schreiben die Einspruchstellenden in einer Mitteilung.weiterlesen

Der Gemeinderat von Wildhaus-Alt St.Johann hat daraufhin beschlossen, dass offenbar die objektive Überprüfbarkeit der Grenzwerte nicht gewährleistet ist und somit das Interesse der Anwohnenden verletzt wird. Als Folge daraus hat der Rat beschlossen, beide Baugesuche nicht zu genehmigen.weniger lesen

Bundesgericht Entscheid 1C_591/2021 vom 18. Oktober 2022


Umbau auf 5G führt zu zusätzlichen ideellen Immissionen

In Ostermundigen wollte die Sunrise AG in einer Wohn- und Gewerbezone bestehende Antennen umbauen und erweitern. Kurz zuvor war aber eine neue lokole Regelung in Kraft getreten, deren Ziel der Schutz der Bevölkerung vor Immissionen ist.weiterlesen

Zwar bewilligte die Gemeinde die Antennenanlage, jedoch erteilte die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern den Bauabschlag. Das von der Sunrise aufgerufene Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies den Rekurs ab, auch mit der Begründung, dass die grosse Anzahl der Einsprachen, die ideellen Immissionen beweisen würden. Zitat: «Die Vorinstanz durfte folglich davon ausgehen, dass das blosse Wissen um eine erhöhte Sendeleistung geeignet ist, in der Nachbarschaft zusätzliche Ängste zu wecken, und zu stärkeren ideellen Immissionen führt, was auch die zahlreichen Einsprachen gegen die hier umstrittene Systemerneuerung belegen. Dass sich eine Verstärkung der Rechtswidrigkeit – wie die Beschwerdeführerin und die Gemeinde meinen – einzig aus den materiellen Immis- sionen ergeben kann, trifft nicht zu.»

Diese Argumentation bestätigte schliesslich das von der Sunrise aufgerufene Bundesgericht in seinem Entscheid.weniger lesen

Apelle und Petitionen

Schutz vor hochfrequenter Strahlung in Kinderkrippen und Kindergärten

Hochfrequente Strahlung wird im Wohnbereich überwiegend von WLAN und DECT-Telefonen verursacht. Industrieunabhängige Studien belegen, dass hochfrequente Strahlenbelastung ein Gesundheitsrisiko darstellt. Vor allem für Kleinkinder im Wachstum. Der Verein «Schutz vor Strahlung» fordert einen Schutz für Kleinkinder vor hochfrequenter Strahlung in Innenräumen.

Frau Sommaruga, schalten Sie 5G ab!


Die IG Geh schreibt: Wir sind entsetzt über das undemokratische Vorgehen des Bundesrats bei der Einführung und dem weiterhin ungebremsten Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes und seiner Antennen. Wegen der fehlenden Beweise für die Unbedenklichkeit von 5G Frequenzen fordern wir die sofortige Abschaltung von 5G und für die Zukunft fordern wir bei der Einführung neuer Technologien ein Vorgehen, das die Menschenrechte, die Verfassung und die Gesetze respektiert!

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